Ein Stoffbesitzer ist eine Person, die eigene oder zugekaufte Rohstoffe (wie Obst, Getreide oder Wein) für die Herstellung von Alkohol in einer Abfindungsbrennerei oder einer Lohnbrennerei einbringen darf, ohne selbst als Brennereibetreiber registriert zu sein.
Stoffbesitzer können beispielsweise Obstbauern, Winzer oder Privatpersonen sein, die ihre Ernte nicht selbst verarbeiten können. Sie übergeben ihre Rohstoffe an eine registrierte Brennerei, die dann im Auftrag des Stoffbesitzers die Destillation übernimmt. Die daraus entstehende Spirituose wird auf den Stoffbesitzer versteuert, wobei die Alkoholmenge und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssen.
Stoffbesitzer dürfen ihren selbst gebrannten Alkohol meist nur privat nutzen, nicht aber kommerziell verkaufen, es sei denn, sie verfügen über eine entsprechende Lizenz. Dieses System war besonders in Deutschland und Österreich verbreitet, wo Kleinbrennereien traditionell für Landwirte mit eigenem Obstbestand brannten.